Shareholder sind Personen, Unternehmen oder Institutionen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Der englische Begriff bedeutet wörtlich Anteilseigner:innen.
Im Deutschen werden Shareholder häufig mit Aktionär:innen gleichgesetzt. Aktionär:innen besitzen Aktien einer Aktiengesellschaft. Bei Startups mit der Rechtsform einer GmbH handelt es sich dagegen meist um Gesellschafter:innen, die Geschäftsanteile halten.
Typische Shareholder eines Startups sind:
- Gründer:innen
- Business Angels
- Venture-Capital-Investor:innen
- Corporate-Venture-Capital-Einheiten
- Mitarbeiter:innen mit Unternehmensanteilen
- strategische Unternehmenspartner:innen
- Family Offices
- öffentliche Beteiligungsgesellschaften
Shareholder stellen einem Unternehmen häufig Kapital zur Verfügung und erhalten dafür einen prozentualen Anteil. Die genaue Beteiligungsquote wird beispielsweise in einer Cap Table dokumentiert.
Ein vereinfachtes Beispiel:
| Shareholder | Unternehmensanteil |
| Gründer:innen | 70 % |
| Business-Angel-Investor:innen | 10 % |
| Venture-Capital-Investor:innen | 15 % |
| Mitarbeiter:innenbeteiligungsprogramm | 5 % |
Welche Rechte Shareholder besitzen, hängt unter anderem von der Rechtsform, dem Beteiligungsvertrag und der jeweiligen Anteilsklasse ab.
Typische Rechte von Shareholdern sind:
- Stimmrechte bei wichtigen Unternehmensentscheidungen
- Informations- und Kontrollrechte
- Beteiligung an ausgeschütteten Gewinnen
- Anteil am Verkaufserlös bei einem Exit
- Bezugsrechte bei neuen Unternehmensanteilen
- Zustimmung zu bestimmten strategischen Entscheidungen
Nicht alle Shareholder müssen dieselben Rechte besitzen. Investor:innen können beispielsweise besondere Zustimmungs-, Informations- oder Liquidationsrechte vereinbaren. Auch Anteile ohne oder mit eingeschränktem Stimmrecht sind möglich.
Shareholder können für Startups mehr als reine Kapitalgeber:innen sein. Erfahrene Investor:innen unterstützen häufig zusätzlich durch:
- strategisches Wissen
- Kontakte zu potenziellen Kund:innen
- Zugang zu weiteren Investor:innen
- Branchenkenntnisse
- Unterstützung bei Finanzierungsrunden
- Erfahrung beim Unternehmensaufbau
- Vorbereitung auf Wachstum oder Exit
Gleichzeitig können unterschiedliche Interessen innerhalb des Shareholder-Kreises entstehen. Gründer:innen möchten möglicherweise langfristig wachsen, während Investor:innen einen Verkauf oder eine schnelle Rendite anstreben.
Typische Herausforderungen sind:
- unterschiedliche Erwartungen an Wachstum und Exit
- Konflikte bei strategischen Entscheidungen
- zunehmende Abstimmungsprozesse
- Verwässerung bestehender Anteile
- Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Gründer:innen
- unklare Rollen und Verantwortlichkeiten
Bei der Aufnahme neuer Investor:innen sollten Gründer:innen deshalb nicht nur auf die angebotene Investitionssumme achten. Ebenso wichtig sind gemeinsame Ziele, passende Erwartungen, relevante Erfahrungen und eine gute Zusammenarbeit.
Vom Begriff Stakeholder sind Shareholder klar zu unterscheiden:
| Shareholder | Stakeholder |
| besitzen Anteile am Unternehmen | sind vom Unternehmen betroffen oder beeinflussen es |
| haben wirtschaftliche Eigentumsrechte | müssen keine Unternehmensanteile besitzen |
| Beispiele: Gründer:innen und Investor:innen | Beispiele: Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lieferant:innen und Kommunen |
Alle Shareholder sind somit Stakeholder, aber nicht alle Stakeholder sind Shareholder.
Die innoWerft unterstützt Gründer:innen dabei, Beteiligungsstrukturen und die Interessen verschiedener Shareholder besser zu verstehen, passende Investor:innen zu identifizieren und sich auf Beteiligungs- und Finanzierungsgespräche vorzubereiten.