Drag-Along Rights (Mitverkaufspflichten) sind vertragliche Regelungen, die es Mehrheitsgesellschafter:innen ermöglichen, Minderheitsgesellschafter:innen zum Verkauf ihrer Anteile zu verpflichten, wenn das Unternehmen verkauft wird. Die Minderheitsanteile müssen dabei zu denselben Bedingungen verkauft werden wie die Anteile der Mehrheitsgesellschafter:innen.
Ziel dieser Regelung ist es, Unternehmensverkäufe zu erleichtern und zu verhindern, dass einzelne Minderheitsbeteiligte eine Transaktion blockieren können.
Drag-Along Rights kommen häufig vor bei:
- Startup-Beteiligungsverträgen
- Venture-Capital-Finanzierungen
- Gesellschaftervereinbarungen
- M&A-Transaktionen (Unternehmenskäufe und -verkäufe)
Die Vorteile von Drag-Along Rights sind:
- vereinfachte Durchführung von Unternehmensverkäufen
- höhere Planungssicherheit für Investor:innen und Käufer:innen
- Vermeidung von Blockadesituationen durch Minderheitsgesellschafter:innen
- attraktivere Exit-Möglichkeiten für Investor:innen
- effizientere Verhandlungen bei Übernahmen
Für potenzielle Käufer:innen sind Drag-Along Rights oft wichtig, da sie sicherstellen, dass beim Erwerb des Unternehmens sämtliche Anteile oder ein definierter Großteil der Anteile übertragen werden können.
Gerade im Startup-Umfeld gehören Drag-Along Rights häufig zu den zentralen Regelungen in Beteiligungs- und Investorenverträgen. Die innoWerft unterstützt Gründer:innen dabei, Beteiligungsverträge besser zu verstehen, Finanzierungsrunden professionell vorzubereiten und die Auswirkungen wichtiger Gesellschafterrechte auf zukünftige Wachstums- und Exit-Strategien einzuordnen.