Was sind Shareholder und welche Rechte haben sie im Unternehmen?

Shareholder sind Personen, Unternehmen oder Institutionen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Der englische Begriff bedeutet wörtlich Anteilseigner:innen.

Im Deutschen werden Shareholder häufig mit Aktionär:innen gleichgesetzt. Aktionär:innen besitzen Aktien einer Aktiengesellschaft. Bei Startups mit der Rechtsform einer GmbH handelt es sich dagegen meist um Gesellschafter:innen, die Geschäftsanteile halten.

Typische Shareholder eines Startups sind:

  • Gründer:innen
  • Business Angels
  • Venture-Capital-Investor:innen
  • Corporate-Venture-Capital-Einheiten
  • Mitarbeiter:innen mit Unternehmensanteilen
  • strategische Unternehmenspartner:innen
  • Family Offices
  • öffentliche Beteiligungsgesellschaften

Shareholder stellen einem Unternehmen häufig Kapital zur Verfügung und erhalten dafür einen prozentualen Anteil. Die genaue Beteiligungsquote wird beispielsweise in einer Cap Table dokumentiert.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Shareholder Unternehmensanteil
Gründer:innen 70 %
Business-Angel-Investor:innen 10 %
Venture-Capital-Investor:innen 15 %
Mitarbeiter:innenbeteiligungsprogramm 5 %

Welche Rechte Shareholder besitzen, hängt unter anderem von der Rechtsform, dem Beteiligungsvertrag und der jeweiligen Anteilsklasse ab.

Typische Rechte von Shareholdern sind:

  • Stimmrechte bei wichtigen Unternehmensentscheidungen
  • Informations- und Kontrollrechte
  • Beteiligung an ausgeschütteten Gewinnen
  • Anteil am Verkaufserlös bei einem Exit
  • Bezugsrechte bei neuen Unternehmensanteilen
  • Zustimmung zu bestimmten strategischen Entscheidungen

Nicht alle Shareholder müssen dieselben Rechte besitzen. Investor:innen können beispielsweise besondere Zustimmungs-, Informations- oder Liquidationsrechte vereinbaren. Auch Anteile ohne oder mit eingeschränktem Stimmrecht sind möglich.

Shareholder können für Startups mehr als reine Kapitalgeber:innen sein. Erfahrene Investor:innen unterstützen häufig zusätzlich durch:

  • strategisches Wissen
  • Kontakte zu potenziellen Kund:innen
  • Zugang zu weiteren Investor:innen
  • Branchenkenntnisse
  • Unterstützung bei Finanzierungsrunden
  • Erfahrung beim Unternehmensaufbau
  • Vorbereitung auf Wachstum oder Exit

Gleichzeitig können unterschiedliche Interessen innerhalb des Shareholder-Kreises entstehen. Gründer:innen möchten möglicherweise langfristig wachsen, während Investor:innen einen Verkauf oder eine schnelle Rendite anstreben.

Typische Herausforderungen sind:

  • unterschiedliche Erwartungen an Wachstum und Exit
  • Konflikte bei strategischen Entscheidungen
  • zunehmende Abstimmungsprozesse
  • Verwässerung bestehender Anteile
  • Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Gründer:innen
  • unklare Rollen und Verantwortlichkeiten

Bei der Aufnahme neuer Investor:innen sollten Gründer:innen deshalb nicht nur auf die angebotene Investitionssumme achten. Ebenso wichtig sind gemeinsame Ziele, passende Erwartungen, relevante Erfahrungen und eine gute Zusammenarbeit.

Vom Begriff Stakeholder sind Shareholder klar zu unterscheiden:

Shareholder Stakeholder
besitzen Anteile am Unternehmen sind vom Unternehmen betroffen oder beeinflussen es
haben wirtschaftliche Eigentumsrechte müssen keine Unternehmensanteile besitzen
Beispiele: Gründer:innen und Investor:innen Beispiele: Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lieferant:innen und Kommunen

Alle Shareholder sind somit Stakeholder, aber nicht alle Stakeholder sind Shareholder.

Die innoWerft unterstützt Gründer:innen dabei, Beteiligungsstrukturen und die Interessen verschiedener Shareholder besser zu verstehen, passende Investor:innen zu identifizieren und sich auf Beteiligungs- und Finanzierungsgespräche vorzubereiten.