Stay healthy

We’ll support you as much as we can! Here on this page you’ll find our offerings and important information for start-ups during the Corona crisis. Important: Our offerings are open to ALL start-ups! You can contact us directly with your questions: corona-support@innowerft.com

GOOD TO KNOW

The new Start-Up BW Pro-Tect programme comes with a total of €25 million in the first round.

Straight to Start-Up BW Pro-Tect
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Together against Corona


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Online Workshops

We bring our expertise to your location, providing regular exciting online workshops, seminars and coaching to help your start-up stay seaworthy even during times of crisis.


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Video pitch training

Every Tuesday and Thursday you can practise your pitch with us for free, getting valuable feedback, a new contact or two, and perhaps even your next round of financing.


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Crisis consulting

Do you have questions on emergency help, financing or the future direction of your business?

We’re here for you – by mail, telephone or on video!


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1:1 mentoring sessions

Individual mentoring sessions that support you where you need it most! As well as our own training programme, our experienced entrepreneurs and experts are right by your side.

Together against Corona

The innoWerft team has taken great care to put together the following information. Due to the dynamics and complexity of the situation we can't take any responsibility for the correctness, completeness or topicality of the following information. We’re very grateful for any suggestions, and do give us a heads up if you spot an error.

Non-repayable grants

Non-repayable grants

Anwendbar für:

  • Arbeitgeber, bei denen mind. 10% der Beschäftigen von Arbeitsausfall betroffen sind
  • Wenn 10% der Gesamtgehaltssumme des betroffenen Bereichs betroffen sind

Zusammenfassung:

Die BA übernimmt rückwirkend zum 01.03.2020 60% des ausgefallenen Nettolohns für Unternehmen, die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken (mit Kind 67%). Der Bezug ist bis zu 12 Monate lang möglich.
Anzeige über Kurzarbeit muss spätestens am letzten Tag des Monats indem sie erstmals eingetreten ist, bei der Agentur für Arbeit eingehen.
Die Agentur für Arbeit übernimmt auch Fortzahlung der Sozialversicherungs-beiträge.
Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten eingereicht werden.

Zuständig:

Agentur für Arbeit

Links:

Allgemeine Information
Video der Agentur für Arbeit
Antrag auf Kurzarbeitergeld
Online beantragen
Merkblatt Kurzarbeitergeld

innoWerft-Empfehlung:

Durch Kurzarbeit könnt Ihr Eure finanzielle Reichweite verlängern. Für
die betroffenen Mitarbeiter sind die finanziellen Einbußen durch das Kurzarbeitergeld überschaubar.
Insgesamt in vielen Fällen empfehlenswert!

Vorübergehende Beantragung von Hartz IV für Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen

Anwendbar für:

  • Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung haben (Anspruch auf Grundsicherung; Arbeitslosengeld II)
  • Personen, deren Wohnsitz in Deutschland liegt
  • Ist unabhängig von der Beschäftigungsform der Person
  • Auch für Arbeitgeber möglich

Zusammenfassung:

Wer ab dem 01.03.2020 bis 30.06.2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, erhält Erleichterungen. Nur wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist, findet eine Vermögensprüfung statt.
Man muss sich nicht als arbeitslos melden, die Selbstständigkeit kann weiter laufen.
Neben dem KUG durch den Arbeitgeber sind auch Grundsicherungen und andere Sozialleistungen möglich.

Zuständig:

Agentur für Arbeit

Links:

Alle Infos auf einen Blick
Antrag auf Hartz IV
Erforderliche Unterlagen

innoWerft-Empfehlung:

Ein Mittel v.a. für Solo-Selbstständige – und sicher erst im äußersten Notfall.
Für die meisten Startups wahrscheinlich keine Hilfe.

Anwendbar für:

  • Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und kleine Familienbetriebe

Zusammenfassung:

Das Programm wird über die Länder ausgeführt.
Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 9.000€.
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von 15.000€.

Zuständig:

jeweilige Bundesländer

Links:

Corona Schutzschild
Zuständige Behörden der Bundesländer
Musterantrag

innoWerft-Empfehlung:

Diese Soforthilfe ist für unmittelbar existenziell bedrohte Unternehmen gedacht und erfordert die Abgabe eidesstattlicher Erklärungen. Attraktiv ist, dass dieses Geld nicht zurückgezahlt werden muss, wir warnen aber vor der Abgabe unzutreffender Erklärungen. Das ist kein Geld zum “einfach mal schnell mitnehmen” – diese Strategie könnte Euch mittelfristig in Schwierigkeiten bringen.

Anwendbar für:

  • KMUs, welche von der Corona-Pandemie betroffen sind.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
  • Bereit gegründete Unternehmen

Zusammenfassung:

Ab sofort (03.04.2020) können Unternehmen einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000€ ohne Eigenanteilgefördert werden, beim BAFA stellen.

Zuständig:

BAFA

Links:

Hinweise zur Unternehmensberatung
Antrag auf Förderung einer Beratung

Anwendbar für:

  • Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von einem Umsatzrückgang betroffen sind.
  • Der Umsatz muss in einem Monat um mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 eingebrochen sein
  • Unternehmen, die aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung schließen müssen, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Zusammenfassung:

Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Überbrückungshilfe III läuft von Januar bis Juni 2021. Der Förderhöchstbetrag wurde auf 200.000 Euro pro Monat erhöht. Die Überbrückung beträgt:

90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch

60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50 bis 70 %

40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von 30 bis 50 %

Bei den erstattungsfähigen Fixkosten werden Investitionen in Digitalisierung und zusätzliche Umbaukosten für Hygienemaßnahmen ebenfalls berücksichtigt. Hierzu zählen auch Kosten, die nicht innerhalb des Förderzeitraumes entstanden sind. Kosten für bauliche Maßnahmen, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind, werden mit bis zu 20.000 € pro Monat erstattet. Investitionen in Digitalisierung können einmalig mit bis zu 20.000€ gefördert werden.

Zuständig:

Die Anträge werden in Zusammenarbeit mit den für euch zuständigen Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Rechtsanwält:innen gestellt.

Links:

Allgemeine Informationen

Support from the tax office

Support from the tax office

Anwendbar für:

  • Unternehmen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die erheblich negative Einkünfte erwarten.

Zusammenfassung:

Unternehmen können bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattung. Bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommens- und Körperschaftssteuer können nachträglich herabgesetzt werden und an die Unternehmen ausbezahlt werden.

Zuständig:

Zuständiges Finanzamt

Links:

Webseite des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
mehr Informationen

Anwendbar für:

  • Unternehmen, die fällige Steuerzahlungen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht leisten können

Zusammenfassung:

Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
Der Antrag kann bis zum 30.06.2021 beim zuständigen Finanzamt, soweit die Steuer festgesetzt ist und noch nicht bezahlt wurde, gestellt werden.
Auf Antrag werden Zahlungen befristet und zinsfrei gestundet und Vorauszahlungen für das Jahr 2020 herabgesetzt (rückwirkende Anpassung zum 10.03.).
Lohn- und Kapitalertragssteuer können nicht gestundet werden.
Auf Vollstreckung rückständiger Steuern wird verzichtet.
Säumniszuschläge, die vom 19.03.2020 bis 30.09.2021 anfallen, werden erlassen.
Gewerbesteuer:
Auf Antrag kann der Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer, Vorauszahlungen für das Jahr 2020 und 2021 herabgesetzt werden (rückwirkend bis 15.02.2020).

Zuständig:

Zuständiges Finanzamt

Links:

Corona-Schutzschild
Überblick steuerliche Hilfen

innoWerft-Empfehlung:

Eine kurzfristige Liquiditätshilfe. Die aktuell angekündigten Stundungsfristen bringen Euch nicht allzu viel. Wenn man für seine finanzielle Reichweite das äußerste herausholen will: eine Option.

Funding programmes (financing that takes the place of your own capital)

Programme zur Finanzierung

Zusammenfassung:

Bürgschaftshöchstbetrag wird auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Der Bund erhöht seinen Risiokoanteil um 10%.
Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht.
Um Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen gibt es Möglichkeit, dass Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
Die Maßnahme wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.

Zuständig:

Bürgschaftsbanken

Links:

Allgemeine Information
Checkliste der benötigten Dokumente
Pressemitteilung Verband Deutscher Bürgschaftsbanken

innoWerft-Empfehlung:

Da alle dieses Darlehen über Eure Hausbank abgewickelt werden, müsst Ihr mit der Forderung privater Sicherheiten und mit gewissen Bearbeitungsformalitäten rechnen. Schnelle Banken schaffen das in 2-3 Werktagen. Welche Sicherheiten die Banken konkret fordern, ist eine individuelle Entscheidung der Bank. Da viele Banken private Haftungsübernahme fordern, haben wir Bedenken, ob dieses Instrument für viele von Euch nützlich ist.

Anwendbar für:

  • KMUs, die nicht länger als 5 Jahre auf dem Markt sind
  • Nur beantragbar, wenn das Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten war
  • Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre am Markt sind können den ERP – Gründerkredit Universell beantragen, falls ihre Bank oder Sparkasse das volle Risiko trägt
  • Alternative kann ERP- Gründerkredit Startgeld sein.

Zusammenfassung:

Sonderprogramme laufen über ERP – Gründerkredit Universell und Unternehmerkredit
➢ Bis zu 90% Risikoübernahme (Haftungsfreistellung gegenüber Banken)
➢ Kredit Höchstsatz ist begrenzt auf: 25% des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder der aktuelle Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate.
Wenn noch kein 2019er Abschluss vorliegt, reicht 2018er Abschluss zzgl. BWA aus.
Es ist keine detaillierte Liquiditätsplanung notwendig.
Das Darlehen muss in voller Höhe zuzüglich anfallender Zinsen zurück gezahlt werden. Es gibt die Möglichkeit ein tilgungsfreies Jahr zu nutzen, in dieser Zeit zahlt man ausschließlich Zinsen. (Zinsen für Startups 1% – 1,46%).
Achtung:
➢ Trotz vereinfachter Sorgfaltspflicht bei Kreditvergabe, werden Identifizierungen zu einem späteren Zeitpunkt vollumfänglich nachgeholt.
➢ Es können nur Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.
➢ Es muss eine positive Fortführungsprognose nach Annahme einer normalen wirtschaftlichen Gesamtsituation bestehen.

Zuständig:

Anträge sind beim Finanzierungspartner zu stellen Ansprechpartner ist die Hausbank

Links:

KfW Corona-Hilfe
Faktenblatt KfW Sonderprogramm

innoWerft-Empfehlung:

Da alle dieses Darlehen über Eure Hausbank abgewickelt werden, müsst Ihr mit der Forderung privater Sicherheiten und mit gewissen Bearbeitungsformalitäten rechnen. Schnelle Banken schaffen das in 2-3 Werktagen. Welche Sicherheiten die Banken konkret fordern, ist eine individuelle Entscheidung der Bank. Da viele Banken private Haftungsübernahme fordern, haben wir Bedenken, ob dieses Instrument für viele von Euch nützlich ist.

Anwendbar für:

  • Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten

Zusammenfassung:

Corona-Hilfen, Existenzgründung- und Festigung und Unternehmensfinanzierung der L-Bank.

Zuständig:

Hausbanken

Links:

Corona-Hilfen der L-Bank
Gründungsfinanzierung

Anwendbar für:

  • KMUs
  • Das Unternehmen muss mindestens seit Januar 2019 am Markt sein
  • Nur beantragbar, wenn das Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war

Zusammenfassung:

In Höhe von bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, Höchhstbetrag 800 TEUR. Die Kreditvergabe erfolgt anhand vergangenheitsbezogener Daten. Ziel ist eine schnellere Kreditvergabe. Die Hausbank verzichtet auf jede Form der Besicherung. Die Hausbank ist zu 100% von der Haftung freigestellt.

Zuständig:

Finanzierungspartner (Hausbanken)

Links:

Information Schnellkredit

Anwendbar für:

  • Solo-Selbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten aus Baden-Württemberg

Zusammenfassung:

  • Antragstellung über das Finanzierungsportal Ermöglicher für Sofortbürgschaft in Höhe von 90% für einen Kredit bis zu 250.000€ der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet. Auch der Antragsweg über die Hausbank ist möglich.

Zuständig:

  • Bürgschaftsbank Baden Württemberg

Links:

Anwendbar für:

  • VC-fondsfinanzierte Start-ups und junge Wachstumsunternehmen mit unabhängigem deutschen oder europäischen VC-Fondsmanager

Zusammenfassung:

  • Über Corona Matching Fazilität werden bestehende Kooperationen mir öffentlichen Partnern genutzt, um die öffentlichen Mittel den Start-ups über Wagniskapitalfonds zur Verfügung zu stellen.

Zuständig:

  • Antrag stellt der Venture-Capital-Geber bis zum 31.12.2020 entweder bei der KfW Capital oder beim EIF

Links:

Anwendbar für:

  • Startups und Mittelständische Unternehmen, die nicht durch Venture Kapitalgesellschaften finanziert sind
  • Jahresumsatz von max. 75 Mio. €
  • Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Baden-Württemberg
  • die Beteiligungsgesellschaft wurde von der L-Bank für das Förderprogramm akkreditiert

Zusammenfassung:

Das Programm wird gemeinsam vom Bund und den Landesförderinstituten umgesetzt. Die L-Bank vergibt die Mittel an akkreditierte Finanzintermediäre, die diese Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen an die Unternehmen ausreichen können. 10% der Finanzierungssumme im Eigenrisiko des Beteiligungsgebers. Die Unterstützung in Höhe von bis zu 800.000 € erfolgt als Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung.

Zuständig:

  • L-Bank
  • MGB

Links:

  • Übersicht
  • Dokumente und Formulare

Deadline extensions

Deadline extensions

Anwendbar für:

  • Für alle, die im Zeitraum vom 1.11.2020 bis 28.2.2021 einen Antrag auf Gewährung finanzieller Hilfen im Rahmen der staatlichen Hilfsprogramme gestellt haben
  • Gilt auch für diejenigen, die nicht die Bedingungen des staatlichen Hilfsprogramms erfüllen

Zusammenfassung:

Die Pflicht zu Stellung eines Insolvenzantrags ist vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt.

Zuständig:

Bundesfinanzministerium

Links:

Allgemeine Informationen
Weitere Informationen

innoWerft-Empfehlung:

Insolvenz ist sicher nur der allerletzte Ausweg. Diese Fristerleichterung ist für Eure private Haftung als Geschäftsführer eine kleine Hilfe, weil die Folgen einer Insolvenzverschleppung dadurch abgemildert werden.

Additional help

Additional help

Anwendbar für:

  • kleine und mittlere Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind

Zusammenfassung:

Die Krisenberatung soll dazu beitragen Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Ziel der kostenlosen Beratung ist es die unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und eine Strategie zur Krisenüberwindung zu entwickeln. Unternehmen können bis zu vier Beratungen kostenlos in Anspruch nehmen.

Start ist am 11.05.2020

Links:

weitere Informationen

Zusammenfassung:

Sehr gute Übersicht über finanzielle Unterstützungen. Diese wird laufend aktualisiert.

Links:

pwc – Facesheet für Startups und KMUs

Zusammenfassung:

Tipps und FAQ zu Verhalten in der Krise

➢mit Bank in Verbindung setzen
➢über Förderprogramme informieren
➢Anträge stellen
➢Mit Versicherung Kontakt aufnehmen

Links:

IHK Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen

Anwendbar für:

  • Mitarbeiter, Führungskräfte und Angehörige

Zusammenfassung:

MUP ➢ Mitarbeiterunterstützungsprogramm oder auch EAT ➢ Employee Assistance Program
Eine vertrauliche Anlaufstelle bei Sorgen aus allen Lebenslagen durch eine direkte Kurzzeitintervention. Bei Bedarf werden Hilfsangebote und Versorgungssysteme vermittelt.

Zuständig:

MUP

Links:

Website MUP